2.
DAAN
Darunter ist Hilfe auf materiellem Gebiet für Bedürftige zu verstehen.
Diese Hilfe (geben, spenden) muss uneigennützig sein, weil sie zur Verminderung
der Verhaftung an materielle Güter helfen soll.
Dies befreit die Geber von der schweren Last des Hängens an materiellem
Besitz.
Ein Verlust durch Lebensumstände lässt den Geber Schicksalsschläge leichter
ertragen.